Vertragsanpassung im bipolaren Dauerschuldverhältnis
Anpassungsregelungen geben den Vertragsparteien die Möglichkeit, ein Vertragsverhältnis geänderten Bedingungen anzupassen. In Dauerschuldverhältnissen erweisen sich derartige Anpassungsbestimmungen als unverzichtbar. Es existieren jedoch nahezu keine gesetzlichen Anpassungsregelungen, die auf alle Arten von Dauerschuldverhältnissen anwendbar sind. Darüber hinaus werden vertraglich vereinbarte Anpassungsbestimmungen keinen einheitlichen und transparenten Anforderungen unterworfen, weder seitens des Gesetzgebers noch der Rechtsprechung. Es fehlt somit an der Einheitlichkeit von Vertragsanpassungsregelungen. Angie Schneider unternimmt erstmalig den Versuch, generelle Maßstäbe für alle im Bürgerlichen Schuldrecht geregelten bipolaren Dauerschuldverhältnisse unter Einschluss des Arbeitsverhältnisses aufzustellen.