1. Definition und Abgrenzung Am Beginn einer Darstellung tiber ein so umfangreiches Gebiet wie das der Arbeitswissenscbaft sollte zum besseren Verstandnis und zur Vereinheitlichung der Sprache eine Definition des Be- griffes und seines Inhaltes nicht fehlen. Es erscheint naheliegend, hierzu die offizielle Definition zu verwenden, eine Definition, die sich die Gesellschaft fUr Arbeitswissenschaft (GfA) in einem im Jahre 1972 veriiffentlichten Memo- randum selbst gab. Danach versteht sich die Arbeitswissenschaft wle folgt: "Inhalt der Arbeitswissenschaft ist die Analyse und Gestaltung von Arbeitssystemen, wobei der arbeitende Mensch in seinen individuellen und sozialen Beziehungen zu den technischen Elementen des Arbeitssystems Ausgang und Ziel der Betrachtung ist. Arbeitswissenschaft ist deswegen die Wissenschaft von der menschlichen Arbeit, speziell unter den Gesichtspunkten der Zusammenarbeit von Menschen und des Zusammenwirkens von Men- schen, Betriebsmitteln und Arbeitsgegenstanden, den Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen die Arbeit sich vollzieht, den Wirkungen und Folgen, die sie auf Menschen, ihr Verhalten und damit auch fiir ihre Leistungsfahigkeit hat, sowie den Faktoren, durch die Erscheinungs- formen, Bedingungen und Wirkungen der Arbeit menschengerecht beeinflugt werden kiinnen. Gestaltung der Arbeit nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen umfagt damit aile Magnah- men, durch die das System Mensch und Arbeitsobjekt menschengerecht, d.h. gemessen am Mag- stab Mensch und seinen Eigengesetzen, beeinflugt werden kann.