Die Verfassungsrechtlichen Grenzen Fuer Die Gesetzliche Einfuehrung Einer «Verwaltungssektion» Bei Medizinisch Unklaren Todesfae
In einer -vorsichtigen und konservativen- Hochrechnung kommt eine multizentrische Studie der Deutschen Gesellschaft fur Rechtsmedizin zu dem Schluss, dass jahrlich in der Bundesrepublik Deutschland mit etwa 11.000 bis 22.000 nicht-naturlichen Todesfallen zu rechnen ist, die bei der Leichenschau als -naturlich- klassifiziert werden, darunter 1200 bis 2400 Totungsdelikte. Angesichts des derart dokumentierten Zustandes, dass in Deutschland Totungsdelikte unaufgeklart bleiben und zugleich auch zahlreiche Todesfalle mit medizinisch unklarer Todesursache nicht obduziert werden, schlagt der Verfasser dieser Monographie eine von Amts wegen vorzunehmende Verwaltungssektion vor. Im Mittelpunkt steht die Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen einer gesetzlichen Regelung."