Kaufmann Und Verbraucherschutz in Der Eg - Zum Persoenlichen Abgrenzungskriterium Im Buergerlichen Recht
Das Burgerliche Recht in Deutschland kennt zwar Verbraucherschutzvorschriften, erwahnt aber nicht den Verbraucher. Negatives Abgrenzungskriterium ist vielmehr der Kaufmannsbegriff. Dieser wird jedoch vielfach als veraltet bezeichnet (Stichwort: Unternehmensrecht). Die europaischen Nachbarn verwenden teils weitere Begriffe, teils definiert man den Verbraucher unmittelbar. Neben den praktischen Abgrenzungsfragen, insbesondere bei Vorschriften zu AGB und zum Konsumentenkredit, behandelt die Arbeit die dahinterstehenden Grundsatzpositionen. Rechtsvergleichend wird zur Tragfahigkeit des Kaufmannsbegriffs Position bezogen und ein Weg zur Harmonisierung der Losungssatze gewiesen."