Seit Jahrzehnten vollzieht sich eine standig forschreitende wirtschaftliche und politische europaische Integration. Diese Entwicklung macht es erforderlich, auch die Beziehungen der Sozialpartner, etwa durch den Abschluss europaischer Tarifvertrage, auf die europaische Ebene zu ubertragen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht deshalb die Frage, inwieweit bereits handlungsfahige Sozialpartner auf europaischer Ebene existieren und diesen ein Handlungsgefuge zur Seite steht, das es ihnen ermoeglicht, auf europaischer Ebene tatig zu werden. Gezeigt wird, dass trotz der Grundung zahlreicher Verbande und Ausschusse auf europaischer Ebene, einer Vielzahl verabschiedeter Stellungnahmen und erster schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen den europaischen Sozialpartnern die Entwicklung des kollektiven europaischen Arbeitsrechts noch am Anfang steht und der Abschluss europaischer Tarifvertrage bisher nicht moeglich ist.