20 Jahre nach dem Beitritt Deutschlands zu den Vereinten Nationen ist noch immer umstritten, ob das Grundgesetz einen Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen der Weltorganisation zulasst. Um so bemerkenswerter ist, dass auf die prazise verfassungsjuristische Erorterung dieser Frage nur verhaltnismassig wenig Muhe verwandt worden ist. Diesem Umstand tragt die vorliegende Arbeit Rechnung. Mit strikter Rechtsbezogenheit, methodischer Genauigkeit und uberzeugender Argumentation werden in der Studie die massgeblichen Verfassungslinien untersucht. Im Ergebnis wird nachgewiesen, dass der Ausseneinsatz deutscher Streitkrafte auf die Landesverteidigung beschrankt ist. Auf die Frage, welche Leistungen Deutschland bereit und in der Lage sein wird, innerhalb der Staatenwelt in einer Zeit zu erbringen, in der die Starkung kollektiver Sicherheit besonders gefordert ist, gibt das GG hingegen Antworten, die noch aus der Zeit vor dem Beitritt zu den Vereinten Nationen stammen."