Die Problematik der kommunalen Elektrizitatsversorgung hat im Rahmen der Wiedervereinigung einen neuen Hohepunkt erfahren. Durch die sog. Stromvertrage der DDR-Regierung Sommer 1990 mit den funf grossen Energieversorgungsunternehmen der Bundesrepublik wurde die Ubernahme der Energie-Bezirkskombinate mit all ihren Kapazitaten und Bedienungsaufgaben durch die westlichen Stromkonzerne festgelegt. Ein entsprechender Zusatz im Einigungsvertrag sollte diese Ubernahme auch rechtlich absichern. Obwohl die hiergegen eingelegte Kommunalverfassungsbeschwerde aufgrund eines aussergerichtlichen Vergleichs zuruckgenommen wurde, ist die Rechtsposition der Kommunen in den neuen Bundeslandern bezuglich der Elektrizitatsversorgung auch weiterhin ungeklart. Die Arbeit analysiert die bei der kommunalen Elektrizitatsversorgung auftretende Gemengelage von Verfassungs-, Energiewirtschafts- und Kommunalrecht."