Die Maßgebende Sach- Und Rechtslage Fuer Die Beurteilung Der Rechtswidrigkeit Des Verwaltungsaktes Im Verwaltungsgerichtlichen A
Ziel der Untersuchung ist es, die fur die Beurteilung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes massgebende Sach- und Rechtslage im Anfechtungsprozess zu bestimmen. Aus den verfassungsrechtlichen Grundstrukturen und der Rechtsnatur des Verwaltungsaktes ergibt sich eine materiellrechtliche Losung. Die massgebende Sach- und Rechtslage richtet sich nach der ausseren und inneren Wirksamkeit des Verwaltungsaktes. Fur die formelle Rechtswidrigkeit ist der Zeitpunkt der ausseren Wirksamkeit massgebend, der Zeitraum der inneren Wirksamkeit ist entscheidend fur die materielle Rechtswidrigkeit. Bezuglich letzterer konnen Anderungen der Sach- und/oder Rechtslage zu einer nachtraglichen Teilrechtswidrigkeit oder einer nachtraglichen Teilrechtmassigkeit fuhren."