Die Arbeit widmet sich dem Kernpunkt aller Bundesstaatlichkeit, namlich der Frage, welches Mass an bundesstaatlicher Integration in einem bundesstaatlichen Gebilde notwendig ist. Im Mittelpunkt stehen hierbei gerade auch UEberlegungen, wann diesbezuglich ein Grad erreicht ist, der die Leistungsfahigkeit des Bundesstaates gefahrdet. Die Untersuchung nahert sich ihrem juristischen Kern uber eine zunehmende Konkretisierung von allgemeinpolitischen Beobachtungen uber politwissenschaftliche und empirische Erwagungen und mundet am Ende in verfassungspolitische Handlungsempfehlungen. Dabei wird insbesondere dem normativen Leistungsvermoegen der im Grundgesetz enthaltenen Formeln von der "Gleichwertigkeit" (Art. 72 Abs. 2 GG) bzw. "Einheitlichkeit der Lebensverhaltnisse" (Art. 106 Abs. 3 S. 4 Nr. 2 GG) nachgegangen. Im Mittelpunkt steht letztlich die Frage, ob die Einheitlichkeit bzw. Gleichwertigkeit der Lebensverhaltnisse als verfassungsrechtliches Gebot des Grundgesetzes oder zumindest als tauglicher verfassungspolitischer Richtwert anzusehen ist. Ein verfassungsrechtlich verbindliches Vereinheitlichungsgebot lasst sich dem Grundgesetz nach eingehender Analyse im Ergebnis nicht entnehmen.