Die Arbeit befasst sich mit der Situation der deutschen Bundeslander bei der Verwirklichung der Europaischen Union. Die Massstabe werden durch den Integrationsstand des Unionsvertrages und die Mitwirkungsrechte der Lander nach dem 1992 neugefassten Art. 23 GG abgesteckt. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem zwei Themenschwerpunkte: Primar geht es um die Frage, ob durch den Umfang der bisher und in Zukunft den Bundeslandern integrationsbedingt entzogenen Kompetenzen deren Qualitat als staatliche Einheiten mit eigenstandigem politischem Gestaltungsspielraum in Mitleidenschaft gezogen wird, ob sich die Lander also zu -reinen Verwaltungseinheiten-, wie dies einmal uberspitzt formuliert wurde, entwickelt haben oder sich entwickeln werden. Verfassungsrechtliche Grundlage dieser Beurteilung ist das Bundesstaatsprinzip i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG. Unter Zugrundelegung des so ermittelten Befundes wurde untersucht, ob und wie die Lander - da eine Beteiligung unmittelbar auf europaischer Ebene gemeinschaftsvertraglich nicht vorgesehen ist - an der innerstaatlichen Willensbildung in Unionsangelegenheiten mitwirken konnen."