Das kommunale Haftungsrecht ist in jungster Zeit durch einige spektakulare Schadensfalle in die Diskussion geraten. Es geht dabei um fehlerhaft uberplante Flachen, die sich erst nach erfolgter Bebauung als gesundheitsschadlich belastet und unbewohnbar herausgestellt haben. Fur die Geschadigten ist hier vor allem der Amtshaftungsanspruch erfolgsversprechend. Die hochstrichterliche Judikatur neigt in den letzten Jahren verstarkt dazu, Amtspflichtverletzungen der kommunalen Mandatstrager anzunehmen und stellt insoweit zugleich hohe Sorgfaltsanforderungen. Dabei werden aber die vielfaltigen Vorgaben des Kommunalverfassungsrechts oft nicht sorgsam genug berucksichtigt. Diesen Grenzbereich zwischen Amtshaftungsrecht und Kommunalrecht aufzuklaren, ist ein Untersuchungsanliegen der Arbeit. Sie will zudem einen umfassenden Uberblick zur haftungsrechtlichen Abwicklung der einschlagigen Schadensfalle geben."