Das Schleswig-Holsteinische Amt Bei Erledigung Der Selbstverwaltungsangelegenheiten Der Amtsangehoerigen Gemeinden
Im landlichen schleswig-holsteinischen Raum stellen die Amter eine wirkungsvolle und einflussreiche Verwaltungsgrosse dar. Die genaue Bestimmung und Abgrenzung der Betatigungsfelder des Amtes von denen der amtsangehorigen Gemeinden im Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung sowie deren rechtliche Begrundung bereiten der kommunalen Praxis, aber auch der Wissenschaft erhebliche Schwierigkeiten. Die Abhandlung zeigt grundlegend und umfassend deren gegenseitige Befugnisse und Verantwortlichkeiten auf, wobei die Untersuchung verwaltungspraktisches Einfuhlungsvermogen mit juristisch methodischem Genauigkeitsanspruch verbindet."