Die zunehmende Kostenentwicklung im Gesundheitswesen steht angesichts sich standig verknappender finanzieller Ressourcen im Mittelpunkt der oeffentlichen Diskussion. Die Arbeit widmet sich deshalb der rechtspraktisch und -dogmatisch gleichermassen aktuellen Frage, welche Bedeutung wirtschaftliche Erwagungen im Arzthaftungsrecht erlangen koennen und durfen. Dabei findet eine Unterscheidung zwischen Behandlungs- und Organisationsstandards statt. Der Krankenhaustrager ist fur die Einhaltung der Organisationsstandards verantwortlich, weshalb bei deren Verletzungen eine Haftungsbundelung bei ihm erfolgen sollte. Den Schwerpunkt der Bearbeitung bildet eine Rechtsprechungsanalyse. Ihr Ergebnis zeigt, dass - entgegen anderer Aussagen - in einer uberraschenden Vielzahl von Entscheidungen oekonomische Erwagungen argumentationsunterstutzende und auch entscheidende Bedeutung erlangen. Aufbauend auf der Qualitatsaufklarung schliesst die Arbeit mit einem Loesungsvorschlag: Treten bei der Organisation der Behandlung Standardrelativierungen auf Grund wirtschaftlicher Zwange auf, dann koennen diese durch die Qualitatsaufklarung kompensiert werden.