Früher hatte ich zwei Ziele. Das erste: die Geschichte der Welt von den Anfängen bis zur Gegenwart zu erzählen, wenn möglich in einem einzigen Film, einem Film mit zwei Personen, der in einem einzigen Zimmer spielt. Nun, das ist unmöglich. Das zweite: die Leute wie mit einem Laserstrahl dazu zu bringen, dass sie auf einen Schlag alles erfassen, was ich ausdrücken möchte. Das ist natürlich ebenso unmöglich. Aber trotzdem, ich versuche immer wieder, in jedem Film, beides zu realisieren.-Claude Chabrol-1Dieses Zitat Chabrols erscheint auch für die Intentionen der nationalsozialistischen und sozialistischen Filmschaffenden äußerst passend, vor allem wenn man die an sie durch die Parteien gestellten Anforderungen betrachtet. Sie sollten die Geschichte ihres Volkes erzählen: Alltagssituationen, Situationen, mit denen sich der Zuschauer zu identifizieren vermochte. Gleichzeitig sollte aber auch die politische Ausrichtung des Staates nicht außer Acht gelassen werden, damit der Kinobesuch nicht aus-schließlich dem Vergnügen, sondern auf subtile Weise auch der ,Schulung des Geistes' im Sinne der herrschenden Partei zugutekam.Die vorliegende Arbeit soll sich vor allem mit der Frage auseinandersetzen, welche strukturellen sowie filmpolitischen Maßnahmen in den beiden deutschen Diktaturen ergriffen wurden, um eben diese Effekte zu erreichen.In dieser Arbeit soll der Versuch unternommen werden, die filmpolitische und institutionelle Entwicklung auf dem Gebiet des Films innerhalb der beiden Diktaturen miteinander zu vergleichen, um auf diese Weise Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausarbeiten zu können. Damit dies geschehen kann, ist es unerlässlich, dass die Filmpolitik der beiden Diktaturen zunächst unabhängig voneinander dargestellt wird. Die Quellensituation zu beiden Bereichen ist sehr reichhaltig. In dieser Arbeit wurden vor allem die Tagebücher des Josef Goebbels in der Edition Elke Fröhlichs herangezogen, um seine Sicht der Entwicklungen nachvollziehen zu können. Zudem wurde die Gesetzessammlung von Uwe Brodersen verwendet, um beispielsweise das Lichtspielgesetz in der Originalfassung vorliegen zu haben. Im Bereich der DDR wurde vor allem die Quellensammlung von Matthias Judt verwandt, die verschiedenste Dokumente der DDR-Geschichte zusammenfasst.