Die Mitbestimmung Des Betriebsrates Bei Ueberstunden Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betrvg
Uberarbeit als Instrument der Arbeits- und Betriebszeitflexibilisierung stellt einen festen Bestandteil des Arbeitsalltags dar. Der Mitbestimmung des Betriebsrates nach 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz kommt dabei eine erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Untersuchung will die praktisch wichtigen Angelegenheiten aufzeigen, die sich mit der Wahrnehmung der Rechte des Betriebsrates ergeben konnen. Der Autor fuhrt im Rahmen einer bisher fehlenden zusammenfassenden Darstellung die mitbestimmungsrechtlich relevanten Problemkreise der Uberarbeit einer Losung zu. Gegenstand der Studie sind auch die in diesem Zusammenhang mit der Teilzeitarbeit bedeutsam werdenden Fragen."