Jan Moritz Schilling untersucht das Verhältnis zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das mit dem Görgülü-Beschluss 2004 ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt ist. Das Bundesverfassungsgericht führt in diesem Beschluss die Rechtsfigur der "wertenden Berücksichtigung" ein, um ein flexibles Instrument für die Umsetzung des Konventionsrechts unter Wahrung der eigenen Letztentscheidungskompetenz in der Hand zu haben. Der Autor analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und reflektiert ihre Folgen für die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs in Deutschland. Vor dem Hintergrund der "EMRK-Freundlichkeit" des Grundgesetzes kommt er zu dem Ergebnis, dass für deutsche Gerichte eine verfassungsrechtliche institutionelle Treuepflicht besteht, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beachten.