Seit dem 8.12.2011 ist das biomedizinische Verfahren der Praimplantationsdiagnostik (PID) durch einen neu eingefugten 3a Embryonenschutzgesetz (ESchG) geregelt. Die Regelung war allerdings ein gesetzgeberischer "Schnellschuss" und ist daher in vielerlei Hinsicht mangelhaft. Der Autor stellt einen auf mehrjahriger Forschung basierenden alternativen Gesetzentwurf gegenuber, der diese Mangel behebt. Die PID ist ein Verfahren zum genetischen Screening von kunstlich erzeugten Embryonen. Mit ihm soll verhindert werden, dass genetisch vorbelastete Eltern schwer erbkranke Kinder bekommen. Nur gesunde Embryonen werden der Mutter implantiert, kranke Embryonen verworfen. Dies ist rechtlich und ethisch brisant, da die verworfenen Embryonen nach beachteten Definitionen unterschiedlicher Disziplinen (Recht, Ethik, Theologie, Medizin etc.) als menschliches Leben qualifiziert werden koennen. Das Aussortieren erbkranken Lebens tragt daher euthanasische Zuge, die nach Auffassung des Autors auch im neuen 3a ESchG zum Ausdruck kommen. Betrachtet man weitere handwerkliche Mangel der Norm, ist eine gesetzgeberische UEberarbeitung dringend geboten.