Im Mittelpunkt dieser strafrechtlichen Abhandlung stehen zwei Untersuchungsgegenstande: Die Abgrenzung zwischen der Anstiftung und der voluntativ-wirkenden psychischen Beihilfe sowie das allgemeine Verhaltnis von Anstiftung und Beihilfe, welches anhand einer Wahlfeststellung dargestellt wird. Im Grundlagenteil werden die dogmengeschichtlichen und rechtstheoretischen Grundlagen der fur die Arbeit relevanten Fragen dargelegt. Dazu gehoeren der hinter den 25ff steckende Taterbegriff, der Strafgrund der Teilnahme und das Kausalitatserfordernis bei der Beihilfe. Im anschliessenden zweiten Teil werden u. a. die Tathandlung des 27 Abs. 1 ("Hilfe leisten") und die des 26 ("bestimmen") ausgelegt und eine Loesung zur Abgrenzung von psychischer Beihilfe, Beihilfe durch Unterlassen sowie Beihilfe durch Tun und ebenfalls eine Loesung zur Abgrenzung der voluntativ-wirkenden psychischen Beihilfe zur Anstiftung entwickelt. Im dritten Teil geht es um das abstrakte Verhaltnis von Anstiftung und Beihilfe. Hierbei wird untersucht, ob ein Einschliesslichkeitsverhaltnis (sei es ein Stufenverhaltnis, sei es eine Konstruktion eines Auffangtatbestands) oder aber ein Exklusivitatsverhaltnis besteht.