Die Errichtung Der Rechtsfaehigen Stiftung Von Todes Wegen
Die Stiftung von Todes wegen bietet dem Erblasser die einzigartige Moeglichkeit, einen Erben nach seinen Vorstellungen zu kreieren. Gleichwohl ist die Stiftungserrichtung von Todes wegen in der Vergangenheit ins Abseits geraten. Die Rechtslage, insbesondere das Konzessionssystem, erzeugte vielfaltige Unsicherheiten, die einer sicheren erbrechtlichen Planung abtraglich waren. Von daher wurde in der Kautelarpraxis von dieser Form der Stiftungserrichtung uberwiegend abgeraten. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts von 2002 wollte der Gesetzgeber das Stiftungsrecht insgesamt transparenter gestalten. Ausgehend von einer rechtshistorischen Betrachtung untersucht der Verfasser die sich im Zusammenhang mit der Stiftungserrichtung von Todes wegen ergebenden Fragen unter besonderer Berucksichtigung der Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts.