Grundlegung Eines Kriminologisch Orientierten Strafrechtssystems - Unter Beruecksichtigung Wissenschaftstheoretischer Voraussetz
Nachdem Uwe Scheffler in seiner Studie -Kriminologische Kritik des Schuldstrafrechts- (Europaische Hochschulschriften II/445) nachgewiesen hat, dass das Schuldprinzip die Verwertung kriminologischer Erkenntnisse im Strafrecht verhindert, stellt er nun eine Alternative vor: Er belegt zunachst, dass die Uneinheitlichkeit der Kriminologie nicht von wissenschaftstheoretischer Unvereinbarkeit, sondern lediglich vom unterschiedlichen Verhaltnis zur Strafrechtspflege gepragt ist. Daran anknupfend entwickelt er ein Strafrechtssystem, das kriminologische Erkenntnisse berucksichtigt, ohne generalpraventive Erfordernisse zu vernachlassigen."