Die Verwaltungsbehoerdliche «Reformatio in Peius» Und Ihre Prozessuale Problematik
Die "reformatio in peius" im Widerspruchsverfahren (r.i.p.) ist immer noch eines der umstrittensten Probleme des Verwaltungs(prozess)rechtes. Der Autor beantwortet u.a. die bisher vollig ungeklarte Frage, wann keine r.i.p., sondern ein -neuer Erstbescheid- vorliege. Diese Erkenntnisse zwingen zu dem Schluss, dass die r.i.p. entgegen der bisher h.M. nie Klagegegenstand nach 79 II 1 VwGO sein kann. Die Frage der Zulassigkeit der r.i.p. hat das BVerwG seit 1976 auf eine neue Grundlage gestellt, die zu Recht nahezu ohne Widerspruch blieb. Dennoch werden entgegengesetzte Ergebnisse vertreten. Der Autor weist mit Hilfe der hochstrichterlichen Rechtsprechung nach, dass die r.i.p. grundsatzlich unzulassig ist, da es der Widerspruchsbehorde an der Zustandigkeit zur materiellen Verboserung mangelt."