Der danische Gesetzgeber differenzierte lange Zeit nicht zwischen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mbH. Vielmehr stellte er fur alle Kapitalgesellschaften, vom Familienbetrieb bis zum weltweit operierenden Industrieunternehmen, nur die Form einer AG zur Verfugung, die jedoch flexibler als im deutschen Recht war. In Abkehr zur skandinavischen Tradition wurde dann mit dem Beitritt Danemarks zur EG auch ein GmbH-Gesetz erlassen. Die Arbeit stellt das danische Recht einer GmbH von der Grundung bis zur Auflosung dar. Sie zeigt Unterschiede zum deutschen Recht auf und weist auf Besonderheiten hin. Daraus erschliesst sich, dass das danische Recht nicht so deutlich zwischen den Kapitalgesellschaftsformen einer AG und einer GmbH unterscheidet, wie es der Rechtsanwender in Deutschland gewohnt ist."