Regionale Menschenrechtserklarungen in der arabisch-islamischen Welt, in Afrika und in Asien weichen von der "Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte" ab. Die Beitrage in diesem Buch sind der Frage gewidmet, in welchem Masse und in welchen Grenzen Kulturen Eigenrechte beanspruchen koennen, wenn es um die Implementierung und kultur-kontextuelle Interpretation des universellen internationalen Rechts der Menschenrechte geht. Provoziert Kulturrelativismus Rechtsrelativismus? Das Thema "Recht und Kultur" ist aber auch deshalb von brennender Aktualitat, weil - wie die oft polemische Debatte in Deutschland uber Migranten und uber Eigenrechte der Kulturen zeigt - uber "Integration" haufig in einer Weise gesprochen wird, in der die Zumutung der Assimilation an eine "Deutsche Leitkultur" unter Preisgabe eigener kultureller Traditionen kaum kaschiert ist. Auch in einem Staat mit laizistischer Verfassung schleichen sich Religion und Weltanschauung ins Zentrum der Debatte, gerade so, als solle und koenne der Platz der rechtlich universellen Menschenrechte neu besetzt werden.