Die Untersuchung setzt sich mit dem Problem der vertraglichen bzw. ausserdeliktischen Dritthaftung auseinander. Es geht dabei in erster Linie um die seit langem diskutierte Frage, auf welcher Grundlage und unter welchen Voraussetzungen eine Haftung nach vertraglichen Grundsatzen moeglich ist, wenn der Haftende gegenuber dem Geschadigten nicht vertraglich gebunden ist. Diese Frage hat vor dem Hintergrund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. November 2001 eine neue Brisanz erlangt. Denn mit den 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 und 311 Abs. 3 BGB enthalt das Gesetz nunmehr eine Rechtsgrundlage, die sich zur Loesung der Dritthaftungsproblematik anbietet. Die gesetzliche Regelung lasst jedoch eine Reihe von Fragen offen, denen mit dieser Untersuchung nachgegangen werden soll. Dabei wird in erster Linie das Ziel verfolgt, die mit der vertraglichen Dritthaftung verbundenen Probleme auf der Grundlage der 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 und 311 Abs. 3 BGB sachgerecht zu loesen und den Haftungstatbestand auf eine sichere dogmatische Grundlage zu stellen.