Lastenausgleich - Die Rechtliche Behandlung Von Kriegsschaeden in Deutschland Seit Dem 30jaehrigen Krieg
Durch Lastenausgleich unterstutzte die Bundesrepublik Deutschland nach 1952 Kriegssachgeschadigte, Fluchtlinge und Vertriebene, ohne die Haftung fur im 2. Weltkrieg entstandene Schaden anzuerkennen. Die Arbeit untersucht die Ursprunge der Vorstellung, ein Staat sei seinen Burgern zum Ersatz von Kriegsschaden verpflichtet. Erste Ansatze in diese Richtung gab es im deutschen Rechtsraum wahrend des 30jahrigen Krieges. In den Koalitionskriegen und im 1. Weltkrieg kam die Frage erneut auf, im 2. Weltkrieg versprach das NS-Regime den vollstandigen Ausgleich von Kriegsschaden. Die Untersuchung zeigt, dass seit dem 17. Jahrhundert die Staaten mit wenigen Ausnahmen bemuht waren, die kriegsbedingten Lasten der Bevoelkerung wenigstens ertraglich zu halten; der in der Bundesrepublik praktizierte Lastenausgleich entsprach nicht dem politischen Anspruch.