Die Studie stellt Leben und Werk des Heidelberger Rechtshistorikers Eberhard Freiherr Kunssberg dar. Kunssberg wirkte in einer Zeit, in der die Rechtsgeschichte an einer Wendemarke stand. Sie hatte durch das Inkrafttreten des BGB ihren dogmatischen Anspruch scheinbar verloren. Der germanistische Zweig sah fortan die Berechtigung des Faches in seiner Stellung als eigenstandige Geschichte rechtlicher Strukturen und Probleme. Dies fuhrte zu einer Erweiterung des Forschungsgebietes, so dass nun auch Sprachforschung, Archaologie und Volkskunde genutzt wurden. Kaum ein Germanist brachte hierfur so viel Schaffenskraft auf wie Kunssberg. Er verhalf der Rechtssprachforschung zum Durchbruch und begrundete einen neuen Wissenschaftszweig: die Rechtliche Volkskunde. Er fuhrte damit fort, was Jacob Grimm im 19. Jahrhundert begonnen hatte, und kann als der letzte grosse Germanist im umfassenden Sinne Jacob Grimms bezeichnet werden.