Die Ziele der europaischen Kolonialmachte waren in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts uber die ganze Welt verstreut. Keines aber lag so nahe wie der Schwarze Kontinent. Auch das Deutsche Reich begann sich in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts fur Erwerbungen in Afrika zu interessieren, doch dachte man in Berlin zunachst an einen Gebietserwerb durch Handelsgesellschaften unter dem Schutz des Reiches. Den Anfang machten Erwerbungen des Bremer Kaufmanns Adolf Luderitz 1884 in Sudwestafrika. Ihm folgte 1884 und 1885 Carl Peters, Mitbegrunder der Gesellschaft fur deutsche Kolonisation (GfdK). Zunachst unterstand das Schutzgebiet Ostafrika der Verwaltung der GfdK und ihrer Nachfolgerin, der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft. Nach Niederschlagung des Araberaufstands ging die Verwaltung des Schutzgebietes 1891 auf das Reich uber. Es ist die Geschichte der Erwerbungen in Ostafrika mit ihren Konsequenzen, die anhand von zeitgenoessischen Quellen nachgezeichnet werden soll. Neben historischen Ereignissen stehen rechtliche Aspekte der Kolonialisierung Ostafrikas im Vordergrund. Ziel ist es, einen UEberblick uber die historische Entwicklung und wesentliche verfassungsrechtliche Fragen aus der Zeit zwischen 1885 und 1891 zu liefern.