Die Arbeit untersucht die rechtsgeschichtliche Entwicklung des Unterhaltsanspruches nichtehelicher Kinder gegenuber ihrem Erzeuger. Dabei wird der Zeitraum von der germanischen Antike bis 1949 beleuchtet. Die jeweilige unterhaltsrechtliche Stellung des Kindes indiziert auch die allgemeine gesellschaftliche Haltung gegenuber ausserehelichem Geschlechtsverkehr und nichtehelicher Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Die Grundlagen eines Unterhaltsanspruchs - so das kanonische Recht und das Augsburger Stadtrecht im 13. Jh. - werden herausgearbeitet. Der Autor veranschaulicht, wie zahlreiche Rechtsquellen im deutschen Recht einen Ausgleich der gegenlaufigen Interessen von nichtehelichem Kind und ausserehelichem Beischlafer versuchten, dabei allerdings bis hin zum BGB den sozialen Makel und die drangenden wirtschaftlichen Probleme der ausserehelichen Geburt nicht ausraumen konnten. Auch die unterschiedliche dogmatische Einordnung des Unterhaltsanspruches des nichtehelichen Kindes gegen seinen Erzeuger im 19. Jh. wird vertieft dargestellt.