Vor dem Hintergrund der Terroranschlage vom 11. September 2001 und den darauf folgenden Militaraktionen der USA gegen die Unterstutzer von al-Q'aida (Taliban, Afghanistan, Irak) untersucht die Arbeit Rechtsfragen der Beteiligung von Staaten an terroristischen Gewaltaktionen. Dargelegt wird, ob und inwieweit in den verschiedenen Unterstutzungshandlungen - von der aktiven finanziellen und organisatorischen Foerderung bis hin zum blossen Dulden - ein Verstoss gegen das in Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta verankerte universelle Gewaltverbot gesehen werden kann. Gleichermassen wird untersucht, wie man den Staaten, die Opfer eines terroristischen Anschlags geworden sind, ein Selbstverteidigungsrecht gegen die Unterstutzerstaaten zustehen kann. Massgeblich kommt es dabei darauf an, inwieweit die Handlungen der terroristischen Gruppierungen den Unterstutzerstaaten nach voelkerrechtlichen Massstaben als eigene zugerechnet werden koennen. Dabei wird unter anderem auch auf die von der International Law Commission ausgearbeiteten Grundsatze zur Staatenverantwortlichkeit eingegangen.