Die Voelkerrechtliche Kompetenz Der Vier Maechte Zur Gestaltung Der Rechtslage Deutschlands Nach Dem Abschluss Der Ostvertragspo
Die Vier-Machte-Rechte bilden auch heute die entscheidende volkerrechtliche Basis der Rechtslage Deutschlands. Aufgabe der Untersuchung ist die Klarung von Rechtsnatur und Umfang der volkerrechtlichen Kompetenz der Vier Machte zur Gestaltung der Rechtslage Deutschlands. Es zeigt sich, dass ein komplexes Kompetenzgefuge zwischen den Vier Machten und den deutschen Volkerrechtssubjekten besteht, dessen Bestimmung durch tiefe Dissense erschwert wird, das aber durch eine kontinuierliche Staatenpraxis eine eigene Dynamik und Wirksamkeit entfaltet."