Mit Deutschland und der Tschechischen Republik sollen kunftig Staaten unter dem gemeinsamen Dach der EU stehen, deren Beziehungen bis heute von den Folgen der Kriegs- und Nachkriegszeit gepragt sind. Der Aufarbeitung des Nazi-Terrors steht die Bewaltigung der Konfiskations- und Vertreibungspolitik der Tschechoslowakei gegenuber. UEber den Umgang mit diesen Belastungen im Spannungsverhaltnis mit der zukunftsweisenden Perspektive der EU-Osterweiterung herrscht auf der politischen Buhne Deutschlands Streit. Die Auseinandersetzung gipfelt in der Frage, ob die Osterweiterung durch die Bundesrepublik vorbehaltlos unterstutzt oder ein Junktim zwischen Beitritt und Verwirklichung der Vertriebenenrechte durch die Tschechische Republik geltend gemacht werden soll. Sie verleiht einer Reihe von Problemen aus dem Voelker-, Europa- und Verfassungsrecht Aktualitat. Die Arbeit stellt diese dar und zeigt rechtliche Zusammenhange zwischen EU-Beitritt und den Folgen der Nachkriegszeit auf.