Die Neue Rohrwaffen-Artillerie-Munition Im Lichte Des I. Genfer Zusatzprotokolles Vom 12. Dezember 1977 - Zur Frage Der Voelkerr
Die konventionelle Verteidigungsfahigkeit Mitteleuropas durch die Streitkrafte der NATO soll erhoht werden, um einerseits dem militarischen Krafteverhaltnis Rechnung zu tragen und um andererseits die sogenannte nukleare Schwelle zu heben. Diesem Ziel dient auch die Entwicklung moderner konventioneller Rohrwaffen-Artillerie-Munition, die flachendeckend wirkt. Es wird untersucht, ob diese Waffenwirkung dem kriegsvolkerrechtlichen Diskriminierungsgebot des I. Genfer Zusatzprotokolles vom 12. Dezember 1977 entspricht, das die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zu ratifizieren beabsichtigt. Die vorliegende Untersuchung zeigt die volkerrechtlichen Grundsatze auf, bei deren Beachtung der Einsatz dieser Artillerie-Munition volkerrechtskonform ist."