Die Humanitaere Intervention Durch Den Sicherheitsrat Der Vereinten Nationen Im «Failed State» - Das Beispiel Somalia
Die Arbeit versucht die Frage zu klaren, ob die humanitare Intervention im -Failed State- mit dem geltenden Volkerrecht vereinbar ist. Am Beispiel der UN-Aktionen in Somalia werden die theoretischen und rechtlichen Grundlagen hierfur herausgearbeitet. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Resolution 794 (1992). Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das geltende Volkerrecht einer humanitaren Intervention der UNO im -Failed State- noch entgegensteht."