Deutschland Im Spannungsfeld Zwischen Europaeischer Menschenrechtskonvention Und Nachzubefolgendem Besatzungsrecht - Reichweite
Die Arbeit befasst sich mit den voelkerrechtlichen Verpflichtungen des voll souveranen vereinten Deutschlands aus der EMRK und aus der Fortschreibung von Teilen der so genannten UEberleitungsvertrage im Jahr 1990. Der EGMR ermoeglicht dem Signatarstaat Deutschland, sich materiell auf eine angeblich eingeschrankte Souveranitat zu berufen, obwohl er eine Verantwortlichkeit nach Art. 1 EMRK festgestellt hat. Deutschland hat dieses Souveranitatsdefizit nie so vorgetragen, womit sich die Frage nach der Qualifikation eines EGMR-Urteils als Kompetenzuberschreitung ultra vires und der Umgang mit ihm stellt. Daneben musste die Behauptung gepruft werden, Deutschland habe 1990 unter dem Einfluss hoeherer Gewalt, force majeure, gestanden und ob dies fur die EMRK relevant ware.