Das Gegenzeichnungsrecht Unter Besonderer Beruecksichtigung Der Verfassung Des Fuerstentums Liechtenstein
Die Frage der Gegenzeichnung von Erlassen und Verordnungen des Landesfursten durch den Regierungschef nach der Verfassung des Furstentums Liechtenstein ist in der jungsten Zeit in der Verfassungsdiskussion zu einem wichtigen Thema geworden. Auf der Grundlage einer umfassenden Untersuchung der Entstehung der Gegenzeichnung und Auspragungen dieses Rechtsinstituts in Staatsverfassungen monarchischer wie republikanischer Pragung sowie einer ausfuhrlichen Darstellung der Strukturen der liechtensteinischen Verfassung unter besonderer Berucksichtigung der Stellung des Landesfursten wird die Bedeutung der Gegenzeichnung nach der Verfassung des Furstentums Liechtenstein und die Auslegung der ihr zugrundeliegenden Verfassungsbestimmungen erortert."