Bundesrat Und Europaeische Union - Die Beteiligung Des Bundesrates Nach Dem Neuen Artikel 23 Des Grundgesetzes
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands hat der alte Artikel 23 GG seine historische Aufgabe erfullt. An seine Stelle trat im Vorfeld der Ratifizierung des Vertrags uber die Europaische Union der neue Europa-Artikel. Er regelt nun die deutsche Mitwirkung an der Verwirklichung eines vereinten Europas. Mit besonderer Heftigkeit wurde in diesem Zusammenhang die Zukunft des Foderalismus in Deutschland diskutiert. Die Beteiligung des Bundesrates an Hoheitsrechtsubertragungen und an den laufenden Angelegenheiten der Europaischen Union steht daher im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit. Sie erlautert diese uberaus komplexe Verfassungsnorm, arbeitet bestehende Streitpunkte zwischen den beteiligten Verfassungsorganen heraus und bietet Losungsansatze fur die kunftige Staatspraxis."