Luftverkehr Und Asylrecht
Luftverkehrsgesellschaften sind nach dem Auslandergesetz verpflichtet, Auslander nur dann in das Bundesgebiet zu befordern, wenn sie im Besitz eines gultigen Visums sind. Dieses Beforderungsverbot gilt auch fur den politisch Verfolgten. Der hierbei offensichtlich auftretende Interessenkonflikt zwischen dem Grundrecht des politisch Verfolgten auf Asyl und dem Auslandergesetz wird in dieser Arbeit zugunsten des politisch Verfolgten entschieden. Das Fehlen des Visums beim politisch Verfolgten hat fur diesen noch eine weitere Konsequenz. Er ist bis zum Vollzug der grenzpolizeilichen Entscheidung uber seine Einreise auf dem Flughafengelande unterzubringen. Die Kosten sind, so das Auslandergesetz, von den Luftverkehrsgesellschaften zu tragen. Der Autor hingegen vertritt die Ansicht, dass die Unterbringungskosten ausschliesslich Kosten sind, die der Bundesrepublik Deutschland obliegen."