Die Haftung Fuer Reisende Und Ihr Gepaeck Auf Schiffen - Darstellung Und Wuerdigung Des Geltenden Deutschen Rechts Im Vergleich
Die Haftung fur Reisende und ihr Gepack auf See- und Binnenschiffen beruht mangels gesetzlicher Bestimmungen im geltenden deutschen Recht weitgehend auf allgemeinen Beforderungsbedingungen. Dieser fur Beforderer und Reisende unbefriedigende Rechtszustand konnte fur nationale und internationale Beforderungen durch eine Anpassung des See- und Binnenschiffahrtsrechtes an das Athener Ubereinkommen von 1974 und die CVN beendet werden. Die Darstellung des geltenden deutschen Rechts, die Erlauterung der Ubereinkommen und die Untersuchung der Probleme und Auswirkungen einer solchen Anpassung sind Gegenstand der Arbeit."