Die Abgrenzung Des Reisevertraglichen Gewaehrleistungsrechts Vom Recht Der Allgemeinen Leistungsstoerungen - Unter Besonderer Be
Das am 1.10.1979 in das BGB eingefugte Reisevertragsgesetz hat zu einer lebhaften Diskussion der Abgrenzung des reisevertraglichen Gewahrleistungsrechts vom Recht der allgemeinen Leistungsstorungen gefuhrt. Der Verfasser zeigt auf, dass entgegen der Grundsatzentscheidung des BGH (BGHZ 97, 255) das allgemeine Leistungsstorungsrecht in bestimmten Fallen weiterhin Anwendung finden kann. Er begrundet dies mit dem aufgrund der ublichen Auslegungsmethoden gefundenen Ergebnis. Die Rechtsnatur des Reisevertrages als Vertrag -sui generis- stutzt seine These. Die Abgrenzungsprobleme werden jedoch in der reiserechtlichen Praxis weitgehend durch die der Inhaltskontrolle standhaltenden AGB beseitigt."