Der Erwerb Eigener Aktien Und Eigener Gmbh-Geschaeftsanteile in Den Staaten Der Europaeischen Gemeinschaft
Die rechtliche Selbstandigkeit von Aktien und GmbH-Geschaftsanteilen einerseits und ihre, wenn auch im Fall der GmbH durch die Praxis eingeschrankte, freie Verausserlichkeit, eroffnen Aktiengesellschaft wie GmbH die Moglichkeit, ihre eigenen Anteile zu erwerben. Erfolgt ein solcher Erwerb entgeltlich und ist der erworbene Anteil nicht voll einbezahlt, fuhrt dieser Rechtsvorgang, wenn der Kaufpreis aus dem gebundenen Vermogen der Gesellschaft geleistet wird, zu einer Verminderung des Grund- bzw. Stammkapitals der Gesellschaft und widerlauft damit dem in allen EG Staaten anerkannten Grundsatz der -Unantastbarkeit des Kapitals-. Die rechtsvergleichende Arbeit behandelt Motive, Folgen und die gesetzlichen Regelungen des Erwerbs eigener Aktien und eigener GmbH-Geschaftsanteile in der EG."