Seit 1980 setzt die Menschenrechtskommission Berichterstatter und Arbeitsgruppen zu einzelnen Arten von Menschenrechtsverletzungen ein, um die Einhaltung völkerrechtlicher Menschenrechte außerhalb internationaler Verträge zu kontrollieren. Die Arbeit analysiert diesen bislang von der Völkerrechtswissenschaft vernachlässigten Bereich in verfahrensrechtlicher Hinsicht und untersucht die Praxis ausgewählter Berichterstatter und Arbeitsgruppen auf ihren materiell-rechtlichen Gehalt. Der Vergleich mit der Spruchpraxis internationaler Menschenrechtsgremien zeigt, inwieweit sich ein universeller Mindeststandard bei dem Verbot der willkürlichen Haft, des "Verschwindenlassens" und der Rassendiskriminierung, bei der Religions- und Meinungsfreiheit sowie bei der Unabhängigkeit der Justiz entwickelt hat. Die Untersuchung weist nach, daß einzelne dieser "thematischen Mechanismen" zur Konkretisierung völkergewohnheitsrechtlicher Menschenrechte beigetragen haben.