Das Ilo-Uebereinkommen Nr. 94 - Moeglichkeiten Der Umsetzung Unter Zugrundelegung Der Aktuellen Rechtsprechung Des Bverfg Und De
Bereits im Jahre 1949 verabschiedete die International Labour Organisation (ILO) das UEbereinkommen Nr. 94, welches vorschreibt, dass die oeffentliche Hand bei Vergabe eines Auftrags vom bietenden Unternehmer die Einhaltung von Sozialstandards zu verlangen hat. Der Unternehmer muss sich verpflichten, seinen Mitarbeitern bei Auftragsausfuhrung adaquate Arbeitsbedingungen zu gewahrleisten. Deutschland hat das UEbereinkommen Nr. 94 bisher nicht ratifiziert. Die Untersuchung geht der Frage nach, ob eine Umsetzung des UEbereinkommens im Hinblick auf verfassungs- und unionsrechtliche Vorgaben noch moeglich ist. Dies wird auch anhand sogenannter Tariftreuegesetze uberpruft, die auf Landesebene zum Teil bestehen und bereits dem BVerfG und dem EuGH zur Prufung vorlagen.