EMRK und gemeinsame Verfassungsuberlieferungen sind bis zum heutigen Tag feste Bezugspunkte im Grundrechtsschutzkonzept der EU. Die Arbeit analysiert diese Bedeutung und zieht dabei den Bogen von ihrer ersten Erwahnung in der Rechtsprechung des Gerichtshofs uber die Aufnahme in das geschriebene Recht im Maastrichter Vertrag (Art. F Abs. 2 EUV, spater Art. 6 Abs. 2 EUV) bis hin zum Lissaboner Vertrag (Art. 6 Abs. 3 EUV n.F.) - jeweils als Basis fur Grundrechte in Form von allgemeinen Grundsatzen. Gesondert wird untersucht, ob EMRK-Grundrechte weiterhin nur mittelbar im Wege der wertenden Rechtsvergleichung Berucksichtigung finden oder ob sie aufgrund der erfolgten vertragstextlichen Absicherung im Unions- und Gemeinschaftsrecht unmittelbar gelten. In die Gesamtbewertung fliesst auch die Frage ein, ob die so erfolgte Grundrechtsabsicherung den verfassungs- und konventionsrechtlichen Anforderungen an einen EU-Grundrechtsschutz genugt.