Die Traditionellen Personenverkehrsfreiheiten Des Eg-Vertrages Und Das Aufenthaltsrecht Der Unionsbuerger - Eine Gegenueberstell
Am 1. November 1993 trat der Vertrag uber die Europaische Union in Kraft. Dieser sieht die Einfuhrung einer Unionsburgerschaft vor, die in Artikel 8 EG-Vertrag ihren Ausdruck gefunden hat. Hand in Hand mit der Einfuhrung dieser Unionsburgerschaft geht die Verleihung einzelner Rechte fur die Unionsburger. Insbesondere sieht der Artikel 8a EG-Vertrag ein Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor. Vor dem angegebenen Zeitpunkt gewahrleisteten verschiedene Normen des Gemeinschaftsrechts ein dem Aufenthaltsrecht vergleichbares Recht zur Mobilitat. Neben vereinzelten Durchfuhrungsbestimmungen stellen hier die traditionellen Personenverkehrsfreiheiten nach den Artikeln 48 ff. und 59 ff. EG-Vertrag die massgeblichen Grundlagen dar. Gegenstand der Arbeit ist es, die bezeichneten Anspruche zunachst darzustellen und sie dann einer vergleichenden Bewertung zu unterziehen."