Das Gewaltschutzgesetz Aus Zivilrechtlicher Sicht
Gewaltschutz mit Instrumenten des Zivilrechts fristete lange Zeit ein Schattendasein. Das sollte sich mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) zum 01.01.2002 andern. Doch ebenso wie Einigkeit uber das Ziel herrscht, namlich die Verringerung von Gewalt in der Gesellschaft, so umstritten ist der Weg dorthin. Vor allem hinsichtlich der vielgestaltigen hauslichen Gewalt sind ideologische und emotional gepragte Auseinandersetzungen an der Tagesordnung. In diesem Zusammenhang wirft auch das Gewaltschutzgesetz naturgemass zahlreiche Fragen auf - methodische, inhaltliche und verfahrensrechtliche. Diese werden herausgearbeitet, in den zivilrechtlichen Kontext gebracht und soweit als moeglich beantwortet.