Kodifikationen erheben den Anspruch, einen Rechtsstoff systematisch, umfassend und abschliessend zu normieren. Der Kodifikationsgedanke beherrschte die kontinentaleuropaische Rechtsentwicklung des 18. und 19. Jahrhunderts. Vor dem Hintergrund zunehmender Diversifizierung und Europaisierung des Rechts stellt sich indes die Frage nach seiner Zukunftsfahigkeit. Die hier versammelten Aufsatze, die auf eine Augsburger Ringvorlesung zuruckgehen, dokumentieren den Stand der gegenwartigen rechtswissenschaftlichen Diskussion. Es wird gezeigt, dass die Kodifikationsidee auch im 21. Jahrhundert eine Zukunft hat.