Die Untersuchung behandelt ein Reizthema im Dialog zwischen den internationalen Menschenrechten und dem traditionellen islamischen Rechtskreis. Apostasie als Bestandteil der Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, das die klassische islamische Rechtslehre im Hinblick auf einen Religionswechsel vom Islam nicht anerkennt. Vielmehr ordnet sie den Abfall vom Islam als bestrafungswurdigen Tatbestand ein. Das Problem ist keineswegs theoretischer Natur, sondern wirkt sich bis in die Gegenwart auf die (Rechts-)Wirklichkeit in einzelnen islamischen Staaten aus. Anliegen der Studie ist nicht nur die Vermittlung eines in die komplexen Zusammenhange eingebetteten Gesamtverstandnisses der Materie unter Einbeziehung von innermuslimisch vertretenen Haltungen, sondern sie erarbeitet zugleich eine Perspektive, die ein Festhalten an der Universalitat der Menschenrechte ermoeglicht und den muslimischen Anspruch auf kulturelle Identitat berucksichtigt.