Staatszielbestimmungen Der Verfassung Des Freistaates Sachsen
Die Arbeit greift mit dem Thema Staatszielbestimmungen ein aktuelles, rechtlich wie politisch brisantes Thema des Bundes- sowie Landesverfassungsrechtes auf. Der Verfasser legt dar, dass die Verfassung des Freistaates Sachsen aufgrund der zuruckhaltend formulierten spezifisch sachsischen Staatszielbestimmungen nicht gegen Bundesverfassungsrecht verstosst. Die Untersuchung zeigt, dass aufgrund der Gesetzgebungskompetenzbestimmungen des Grundgesetzes nur vergleichsweise geringe Moglichkeiten des Landesgesetzgebers bestehen, die Staatszielbestimmungen umzusetzen. Rechtsprechung und Verwaltung wird die Berucksichtigung von landesverfassungsrechtlichen Staatszielbestimmungen bei ihren Entscheidungen durch die fehlende Differenzierung innerhalb der Staatszielbestimmungen und die dadurch bereits auf Verfassungsebene auftretenden Zielkonflikte erschwert oder unmoglich gemacht."