Landschaftsplanung ist das Planungsinstrumentarium von Naturschutz und Landschaftspflege. Neben der Landschaftsplanung im engeren Sinne (Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan und Grünordnungsplan) werden auch die weiteren Landschaftsplanungsinstrumente des Pflege- und Entwicklungsplans, des Landschaftspflegerischen Begleitplans sowie der FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt. Die Behandlung der Instrumente erfolgt auf der Basis der Betrachtung der historischen, ethischen, rechtlichen, und naturwissenschaftlichen Grundlagen und der umfassenden Aufgabenstellung, die sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz ableitet. Auch bezüglich der Methoden der Landschaftsplanung werden allgemeingültige Regeln abgeleitet. Neben den eingeführten Instrumenten werden auch aktuelle Aspekte, behandelt, die sich aus spezifischen Anwendungsfragen ergeben. Abgerundet wird das Buch durch eine Auswahl von Fallbeispielen aus der Landschaftsplanungspraxis. Im Hinblick auf die Uneinheitlichkeit des Aufgabenfeldes legt das Lehrbuch Wert auf eine Übersicht der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern und verallgemeinerbare Aussagen angesichts der in der Praxis entstandenen und weiter zunehmenden Vielfalt. Vor diesem Hintergrund bildet der originäre Planungsauftrag für Naturschutz und Landschaftspflege bewusst den Ausgangspunkt der Betrachtungen. Aber auch die Chancen zur Weiterentwicklung der Landschaftsplanung als integrierte Umweltplanung als notwendige Grundlage für die nachhaltige Entwicklung und damit auch die Zukunft der Landschaftsplanung werden aufgegriffen. Dass bereits nach kurzer Zeit eine zweite Auflage notwendig geworden ist, zeigt wie sehr dieses Buch insbesondere als Lehrbuch angenommen worden ist. Diese aktualisierte Auflage legt in den weitgehend unmittelbar bundesrechtlich geregelten Instrumenten (Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung) bereits die neuen Fassungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes und Bundesnaturschutzgesetzes zugrunde. Solange die Naturschutzgesetze der Länder nicht an das Bundesrahmenrecht angepasst sind, gilt für die übrige Landschaftsplanung das bisherige Recht fort. Um jedoch einen Ausblick auf die absehbare Rechtsentwicklung in den Ländern zu ermöglichen, enthält diese Auflage eine Synopse zwischen dem bisherigen und neuen Bundesnaturschutzgesetz hinsichtlich der maßgeblichen Bestimmungen zur Landschaftsplanung.