Die Zeugnisverweigerungsrechte von Angehoerigen und Berufsgeheimnistragern sind de lege lata im Strafverfahren nur unvollkommen geschutzt. Eine Analyse der 52 und 53 StPO ergibt, dass die Zeugnisverweigerungsrechte Ausdruck grundrechtlicher und anderer verfassungsrechtlicher Verburgungen sind. Dies zeigt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum grossen Lauschangriff, die in ihren Auswirkungen ausfuhrlich diskutiert wird. Von einer Neuregelung der 52 und 53 StPO ausgehend stellt der Verfasser einen Gesetzentwurf vor, der die Zeugnisverweigerungsrechte bei strafprozessualen Ermittlungsmassnahmen berucksichtigt. Hierbei werden die Zeugnisverweigerungsrechte nach ihrer jeweiligen Wertigkeit unterschiedlich behandelt und mit den Erfordernissen einer effektiven Strafverfolgung zum Ausgleich gebracht: Die Skala reicht von Beweiserhebungsverboten bis zu relativen Beweisverwertungsverboten.